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Nicole Eckert
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(Das Urteil ist nachzulesen unter www.online-recht.de)

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Seit dem 01.01.2002 wird in Deutschland die EU Richtlinie 2003/31/EG über rechtliche Aspekte der Teledienste mit dem "Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) umgesetzt. Dafür muss das deutsche Teledienstgesetz entsprechend angepasst werden. Das TDG neuer Fassung legt nun fest, dass jede Homepage bestimmte Mindestinformationen zur Verfügung stellen muss. Neben Name, Anschrift und der e-mail-Adresse werden nunmehr auch Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert. Darüber hinaus muss der Internet-Anbietende jetzt auch die für ihn einschlägige Berufsordnung bezeichnen und erläutern, wie der Text der Berufsordnung für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl. § 6 EGG).

gez. Nicole Eckert